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Batterieverordnung
Hinweispflichten nach
BattVO zur Entsorgung von Batterien
Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und
Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27.
März 1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin,
dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien
gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim
Verkäufer oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich
zurückgegeben werden.
Von uns erhaltene Batterien können
Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse
unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns
zurücksenden.
ETS-Nobis,
Badeniastr. 1a
41564 Kaarst
Batterien, die Schadstoffe
enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die
chemische Bezeichnung des Schadstoffes -z.B. "Cd" für Cadmium. "Pb"
steht für Blei, "Hg" für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch
noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der
Bedienungsanleitung des Herstellers.
Stand vom 12. Dezember 2007
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